21.11.2019, 12:09
Wallis: Gemeinden können gegen Kanton und SBB klagen
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Sechs Unterwalliser Gemeinden können gegen die SBB und den Kanton klagen, nachdem diese um Wasserzinsen gestritten haben.
Bildquelle: rro (Symbolbild)
Im Streit um Wasserzinsen können sechs Unterwalliser Gemeinden mit einer Klage gegen den Kanton und die SBB für eine höhere Abgeltung kämpfen. So der Entscheid des Bundesgerichts.

Im Dezember 2012 stellten die SBB den Walliser Gemeinden Finhaut, Martinach, Martinach-Come, Salvan, Trient und Vernayaz Gebühren in der Höhe von total 4.8 Millionen Franken für die an sie erteilte Konzession zur Wassernutzung in Aussicht. Noch im selben Monat teilten die SBB den Gemeinden mit, dass sie den Betrag um 60 Prozent auf 2.9 Millionen Franken kürzen müssten, weil sie dem Kanton eine Spezialsteuer für die Nutzung von Wasserkraft schuldeten. Daraufhin reichten die Gemeinden beim Walliser Kantonsgericht Klagen gegen die SBB und den Kanton Wallis ein. Sie verlangten von den SBB einen Wasserzins von total 2.4 Millionen Franken. Bezüglich dem Kanton verlangten sie vom Gericht die Feststellung, dass dieser nicht berechtigt sei, von den SBB die Spezialsteuer zu verlangen. Auch legten die Gemeinden eine Beschwerde gegen die Steuerverfügungen des Kantons an die SBB für die Jahre 2010 bis 2012 ein. Als letzte kantonale Instanz trat das Kantonsgericht nicht auf die Begehren der Gemeinden ein.

Das Bundesgericht hat die entsprechenden Entscheide des Kantonsgericht aufgehoben, ausser jenen bezüglich der konkreten Steuerverfügungen. Ansonsten kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Gemeinden berechtigt sind, gegen die SBB und den Kanton vorzugehen./sda/zy