21.11.2019, 19:01
Sitten: Provins will Abnahmegarantie aushebeln
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Verwaltungsratspräsident Léonard Perraudin (l.) und Direktor Raphaël Garcia von der Genossenschaft Provins wollen demnächst eine Statutenänderung durchsetzen.
Bildquelle: mengis media
Die nächste Generalversammlung der Genossenschaft Provins findet am 12. Dezember statt. Bei der Versammlung dürfte es turbulent zur Sache gehen.

Die Genossenschaft Provins will bei ihrer nächsten Generalversammlung am 12. Dezember eine Statutenänderung durchsetzen, um eine Mengenbeschränkung einführen zu können. Provins wäre dann nicht mehr verpflichtet, die gesamte Ernte ihrer Genossenschafter anzunehmen, sondern nur so viel, wie am Markt abgesetzt werden kann. 

Die Abnahmeverpflichtung gegenüber ihren Genossenschaftern hängt wie ein Klotz am Bein von Provins. Denn sie sorgt periodisch für viel zu hohe Lagerbestände. Provins produzierte im Jahr 2018 aus 8,5 Millionen Kilogramm Trauben etwa 6,5 Millionen Liter Wein. Und hat immense Schwierigkeiten, diesen gewinnbringend abzusetzen. Viel davon ist immer noch auf Lager. Denn der Weinkonsum ist in der Schweiz seit Jahren stark rückläufig. Kommt hinzu, dass der Anteil an verkauften Schweizer Weinen mittlerweile nur noch 35 Prozent beträgt. Mit anderen Worten: Es wird stetig weniger getrunken und am liebsten trinken die Schweizer Konsumenten Weine aus dem Ausland.

Provins will nun Gegensteuer geben können. In den letzten Tagen sind die Delegierten und Genossenschafter über das Vorhaben informiert worden, den Artikel 9 abzuändern. "Wir wollen einfach die gleichen Möglichkeiten erhalten, wie jeder andere Player im Walliser Weinmarkt auch. Wir wünschen uns, dass wir bei Bedarf eine Ertragsbeschränkung einführen, um unsere Produktion an die Nachfrage anzupassen", teilte Raphaël Garcia mit. Am 12. Dezember werden die Genossenschafter über die Statutenänderung des Artikels 9 abstimmen. Neu heisst es darin, dass "die Genossenschafter der Gesellschaft ihre Ernte anbieten. Die Gesellschaft nimmt ausschliesslich von ihren Genossenschaftern Trauben an, behält sich jedoch das Recht vor, die angekaufte Ertragsmenge limitieren zu können."/wek