22.11.2019, 11:05
Sitten: Empfehlungen Ja, Verfehlungen Nein
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Im Bericht werden unter anderem die Gründe analysiert, weshalb die Behörden, die von der Quecksilberbelastung wussten, nicht rascher gehandelt haben.
Bildquelle: mengis media/Andrea Soltermann
Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats zum Quecksilberdossier Kenntnis genommen.

Der GPK-Bericht wurde in Umsetzung der vom Parlament im März 2018 angenommenen dringlichen Motion "GPK-Bericht zur Quecksilber-Affäre" verfasst. Im Bericht werden unter anderem die Gründe analysiert, weshalb die Behörden, die von der Quecksilberbelastung wussten, nicht rascher gehandelt und informiert haben. Überdies werden die Massnahmen beurteilt, die das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt ab 2011 ergriffen hat, als man das Ausmass der Belassung besser erfasst und damit begonnen hat, breiter darüber zu informieren.

Im GPK-Bericht werden auch die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem ehemaligen Chef der Dienststelle für Umwelt Joël Rossier und dem DMRU betreffend die Behandlung dieses Dossiers dargelegt. Gestützt auf die Anhörung von Joël Rossier, ehemaliger Chef der DUW, hält die GPK in ihrem Bericht eine "Reihe von Meinungsverschiedenheiten" zwischen dem ehemaligen Dienstchef und dem Vorsgteher der DMRU fest. Dabei ging es insbesondere um den Personalbestand der DUW mit Blick auf die Behandlung der Quecksilberbelastung, den Umfang der Analysen zum Grundwasserverhalten und die Tatsache, dass sich Joël Rossier in rechtlicher Hinsicht eingeschränkt fühlte. Thematisiert wird auch die Streichung gewisser Elemente durch das DMRU aus einem Bericht des ehemaligen Dienstchefs vor dessen Übermittlung an die GPK. Im Zusammenhang mit diesem letzten Punkt erinnert das DMRU daran, dass der Inhalt des Entwurfs des Quecksilberberichts zwischen den betroffenen Dienststellen des Departements besprochen und koordiniert worden war, bevor er dem Departementsvorsteher zur Genehmigung unterbreitet wurde.

Diese Vorgehensweise ist laut der Mitteilung der Walliser Regierung im Rahmen der Erstellung eines Berichts durch eine Dienststelle durchaus üblich. Was den Personalbestand der DUW anbelange, gelte es darauf hinzuweisen, dass dieser seit 2010 um beinahe 10 Vollzeitstellen (VZS) zugenommen habe (33,7 VZS im Jahr 2010 und 42,9 VZS im Jahr 2019). Überdies wurde ein Jurist zu 100 Prozent beim Verwaltungs- und Rechtsdienst angestellt, um die Behandlung der Dossiers im Zusammenhang mit der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) zu beschleunigen.

In ihrem Bericht gibt die GPK eine Reihe von Empfehlungen zuhanden des Staatsrates und des DMRU ab. Dabei geht es insbesondere um die technische und juristische Unabhängigkeit der DUW, die Ausstattung dieser Dienststelle mit eigenen Juristen und die Gewährleistung eines stabilen und ausreichenden Personalbestands. Die GPK fordert zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen, die nicht mehr zum gleichen Departement gehören, gewährleistet wird, und dass die Archivierungsrichtlinien des Staates Wallis strikt eingehalten werden. Die Regierung wird diese Empfehlungen nun hinsichtlich ihrer Behandlung in der Dezembersession des Grossen Rates analysieren./hbi