27.03.2020, 07:10
Wallis: Das Virus macht auch vor dicken Gefängnismauern nicht einfach so halt
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Wie hat sich der Alltag der Insassen seit der Corona-Pandemie verändert?
Bildquelle: mengis media/Andrea Soltermann
Vorbereitende Massnahmen treffen, ist die Devise in den Haftanstalten. Noch ist es zu keinem Fall gekommen. Doch das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf das Leben in Haft.

Zu Hause bleiben. Die Empfehlung des Bundes ändert den Alltag vieler. So sind es nicht nur die sozialen Interaktionen, welche dieser Tage nicht wie gewohnt ausfallen. Auch die Bewegungsfreiheit wird teilweise auf ein Minimum eingeschränkt. Und so kann man sich schnell einmal wie ein Gefangener in den eigenen vier Wänden fühlen. Der tägliche Besuch im Fitnesscenter, einen Espresso mit Kollegen in der Stammbeiz oder ein unbeschwerter Sonntagsspaziergang mit Familie und Freunden fallen aus. Leben auf engem Raum, Leben mit ganz klaren Regeln und Einschränkungen ist nicht nur Ausnahmesituation, sondern Alltag der Häftlinge in den Walliser Strafanstalten. Je nach Fall für Jahre - für immer. Verzicht erhält eine ganz neue Bedeutung. 

Wie ist das Leben hinter Gittern in Zeiten des Coronavirus? Die Regierung in Paris beispielsweise will in nächster Zeit 5000 Häftlinge freilassen. So soll die Gefahr der Übertragung in den Gefängnissen reduziert werden. Die Sorge vor der Einschleppung und rasanten Ausbreitung wächst. Kommt hinzu, dass der Anteil an Risikopatienten in Gefängnissen teilweise recht hoch ist. Wegen den Platzverhältnissen kann sich der Erreger ideal ausbreiten. Wie präsentiert sich die Situation derweil in Walliser Gefängnissen? 

"Die Empfehlungen des Bundes werden umgesetzt. Besonders wichtig sind die Abstands- und Hygieneregeln", sagt Georges Seewer, Direktor der Walliser Strafanstalten. "Desinfektionsmittel ist vorhanden." Zudem wurden Seifen verteilt. "In den Walliser Strafanstalten gibt es momentan keinen bestätigten Corona-Fall." Doch auch auf dieses Szenario sei man vorbereitet. Die nötigen Schutzmassnahmen seien getroffen. 

Die Gefängnisse im Kanton sind gut gefüllt. Die Strafanstalten im Wallis sind aktuell durchschnittlich um die 90 Prozent belegt. Von einem Engpass sei jedoch nicht die Rede, betont Seewer. "Wir haben noch freie Kapazitäten." Der Grossteil der Gefangenen verbringt die Haft in einer Einzelzelle. "Dadurch befinden sich die Häftlinge de facto bereits in einer Isolationssituation. Zudem haben wir Massnahmen getroffen, sodass das Risiko einer Einschleppung relativ gering ist", sagt Seewer. Das Risiko einer Ansteckung, meint er, sei in einem Gefängnis wahrscheinlich sogar geringer als ausserhalb der Haftanstalten. Für das Personal und die Gefangenen würden dieselben Regeln gelten wie für den Rest der Gesellschaft. In Untersuchungshaft bleiben die Inhaftierten in ihren Zellen. Anderes sieht es im Strafvollzug aus. Dort arbeiten die Häftlinge in Ateliers. Auch in diesem Bereich kommt es zu Anpassungen. "Neu arbeiten sie in kleineren Gruppen. Eine Hälfte der Gefangenen arbeitet am Morgen, die andere am Nachmittag. So kann die Abstandsregel eingehalten werden." Wird die Freiheitsstrafe in Form des Arbeitsexternats vollzogen, sprich der Gefangene ausserhalb der Anstalt arbeitet und die Ruhe- und Freizeit in der Anstalt verbringt, ist die Gefahr einer Einschleppung des Virus gegeben. Auch diesbezüglich werden Massnahmen getroffen. 

In Zeiten des Coronavirus soll das Haftsystem nicht mehr als nötig belastet werden. "Aufgebote für Kurzstrafen werden im Moment zurückgeschoben." Als Beispiel: Muss ein Verurteilter sieben Tage im Gefängnis in Sitten absitzen, so wird er zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten. Anders sieht es bei längeren Haftstrafen aus. "Diese Strafen werden wie gewohnt direkt vollzogen. Der Aufwand, der sich dadurch ergibt, halte sich gemäss Seewer in Grenzen. Die Wirkung ist dennoch gross. So kann das Kommen und Gehen in den Anstalten auf ein absolutes Minimum reduziert werden. 

Besuche sind generell nicht mehr möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen. "In gewissen Anstalten verfügen wir über Scheiben in den Besuchsräumen. Ein direkter Kontakt zwischen den Insassen und den Besuchern findet nicht statt. Was bleibt, ist der Kontakt zur Aussenwelt via Telefon. Anwälte kommunizieren unter anderem via Videotelefonie mit ihren Mandanten. 

Aber nicht nur der Gefängnisalltag der Inhaftierten hat sich seit Covid-19 verändert. Auch für die Aufseher gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit. Der Personalbestand in den Gefängnissen lässt kaum Spielraum zu. "Kommt es zu einer Absenz, hat dies Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsplan. Gerade im Logistikbereich haben wir jedoch bereits Unterstützung anderer Dienststellen des Kantons erhalten." Sollte es trotz aller Massnahmen zu einer Infektion innerhalb einer Anstalt kommen, so wären Engpässe beim Personal, welches in direktem Kontakt mit den Inhaftierten steht, nicht ausgeschlossen. "Wir unterstützen die Arbeiter in den Anstalten so gut es geht. Denn der Alltag geht weiter - trotz Corona. Die Inhaftierten müssen nach wie vor betreut werden." Material wird bestellt, Prozeduren so effizient wie möglich geregelt, sodass Personal und Gefangene möglichst gut geschützt sind.

Die Haftanstalten im Wallis sind bislang vom Virus verschont geblieben. Ein Zeichen dafür, dass die getroffenen Massnahmen greifen./ip